Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
04. August 2017: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Personalienfeststellung - Einstellung des Verfahrens
Unser Mandant nahm rasch Kontakt zur Strafrechtskanzlei auf. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin in einem Schriftsatz dar, dass unser Mandant zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war. Die Blutalkoholkonzentration - insbesondere bei gebotener Rückrechnung - sprach aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich dafür, dass unser Mandant zur Tatzeit gegebenenfalls volltrunken war und deshalb seine Fähigkeit, das eigene Verhalten an rechtlichen Verhaltensnormen zu orientieren, erheblich eingeschränkt war. Zur Prüfung, ob unser Mandant tatsächlich volltrunken war, hätte die Staatsanwaltschaft ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben müssen. Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, dass man hierauf verzichten könne, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug bereit wäre, das Verfahren gegen Zahlung eines niedrigen Betrags an den Polizeiunterstützungsfonds einzustellen. Die Staatsanwaltschaft nahm diesen Vorschlag nach einem kontroversen Gespräch in der Geschäftsstelle an. Unser Mandant war über diesen Verfahrensausgang sehr erleichtert.
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