Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
13. Juli 2017: Diebstahl von Waren im Wert von 460 Euro - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin mit der Verteidigung beauftragt worden war, legte er sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, in welch schwieriger Situation sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Aufgrund erheblicher psychischer Belastungen hatte unsere Mandantin ihr Tatverhalten gar nicht bewusst wahrgenommen. An den Diebstahl konnte sie sich nur bruchstückhaft erinnern. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem nachweisen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in psychologischer Behandlung befand.
Aufgrund der besonderen Umstände war das Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren trotz des nicht unerheblichen Sachwertes der gestohlenen Waren gegen eine Geldauflage einzustellen.
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