Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

10. Juli 2017: Diebstahl eines nicht unerheblichen Geldbetrages am Geldautomaten - Einstellung des Verfahrens

Gegen unsere Mandantin wurde wegen Diebstahls von 400 - ermittelt. An einem Geldautomaten hatte unsere Mandantin 400 - an sich genommen, die sich eine andere Bankkundin zuvor an dem Automaten auszahlen lassen, dann aber dort vergessen hatte. Unmittelbar nachdem unsere Mandantin die 400 - dort gefunden hatte, zahlte sie das Geld auf ihr eigenes Konto ein. Das Tatgeschehen konnte durch das Kreditinstitut bestätigt werden.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach seiner Beauftragung als Verteidiger umgehend Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und forderte die Ermittlungsakte an.

In der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Unklarheiten in den Ermittlungsergebnissen feststellen, die einen sicheren Tatnachweis trotz des scheinbar eindeutigen Tatgeschehens in Frage stellten. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen.

Die Amtsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Unsere Mandantin musste trotz des nicht unerheblichen Wertes des gestohlenen Geldes im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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