Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

23. Juni 2017: Fahrlässige Körperverletzung durch Autounfall mit schwersten Verletzungen - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant befuhr am frühen Morgen auf dem Weg zum Dienst mit seinem Pkw die Frankfurter Allee in Berlin. An einen Kreuzung übersah unser Mandant, dass die Ampel bereits seit geraumer Zeit auf Rot stand, und überfuhr eine Fußgängerin. Diese überlebte den Verkehrsunfall zwar, doch sie erlitt u.a. einen Bruch des dritten und vierten Halswirbels, einen Oberarmbruch nahe des Schultergelenks, einen Wadenbeinbruch, mehrere Hüftbrüche, einen Kreuzbeinbruch und weitere schwere Verletzungen. Das Unfallopfer leidet bis heute unter den Folgen und wird sich aller Voraussicht nach davon nicht vollständig erholen. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten fahrlässige Körperverletzung vor.

Unser Mandant setzte sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich beriet unseren Mandanten zunächst, wie er durch ein geeignetes Nachtatverhalten seine Aussichten im Strafverfahren verbessern könne. Insbesondere kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Geschädigte und sorgte für eine rasche, unbürokratische und großzügige Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten. Auch riet er unserem Mandanten, die Geschädigte im Krankenhaus mit einem Blumenstrauß zu besuchen und vermittelte ihm Kontakte zu psychologischen Beratungsstellen.

All diese Umstände stellte Rechtsanwalt Dietrich sodann in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zusammen und regte darin an, das Verfahren einzustellen. Die Einstellung scheiterte zunächst jedoch am Widerstand der Amtsanwaltschaft Berlin.

Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten. Sie vereinbarten, dass die Geschädigte eine Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung befürworten würde, wenn sie einen Teil der Geldauflage erhielte. Nachdem die getroffene Vereinbarung dem Gericht und er Amtsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung offenbart worden war, beugte sich die Amtsanwaltschaft und stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert. Denn neben einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hätten ihm beamtenrechtliche Konsequenzen gedroht. So aber gilt unser Mandant weiterhin als unschuldig und ist entsprechend auch nicht vorbestraft.

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