Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gefährliche Körperverletzung
21. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer - Einstellung des Verfahrens
Rechtsanwalt Dietrich sah sich anschließend die bei der Polizei gemachte Aussage der Ex-Lebensgefährtin genauer an und stellte dabei fest, dass die Frau bezüglich der gefährlichen Körperverletzung weder einen genauen Tatzeitpunkt angeben noch den Tathergang genau schildern konnte. Überhaupt sollte der Angriff mit dem Messer schon über ein Jahr zurückliegen. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich anschließend glaubhaft dar, dass die so späte und heftige Beschuldigung unseres Mandanten in erster Linie wegen der erst kurz vor der Strafanzeige erfolgten Trennung von der Lebensgefährtin geschah, mit der unser Mandant fast zehn Jahre zusammengelebt hatte.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass somit eine Rekonstruktion des vermeintlichen Tatgeschehens schwierig werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Limburg war deshalb bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wäre von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich gewesen.
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