Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

20. Oktober 2016: Gefährdung des Straßenverkehrs - Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Beifahrer während eines Überholmanövers in Panketal seiner am Steuer sitzenden Tochter ins Lenkrad gefasst und den Pkw in Richtung des zu überholenden Fahrzeugs gesteuert zu haben. Unser Mandant hatte dies in einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Polizei eingeräumt, bevor er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich aufnahm.

Polizei und Staatsanwaltschaft gingen von einem Vergehen gemäß § 315c StGB aus. Die dort normierte - Gefährdung des Straßenverkehrs? wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Dieser schilderte, dass er zwar seiner Tochter ins Lenkrad gegriffen habe - allerdings fühlte er sich dazu veranlasst, weil ihr Pkw vom vorausfahrenden Fahrzeug mehrfach ausgebremst worden war. Zudem hätten sich an den Überholvorgang erhebliche Beleidigungen und weiteres verkehrsordnungswidriges Verhalten des Führers des vorausfahrenden Pkw angeschlossen.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte informell den zuständigen Staatsanwalt. Beide kamen aufgrund der Sachverhaltsdarstellung durch Rechtsanwalt Dietrich rasch überein, dass das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld gemäß § 153 Abs. 1 StPO ohne Auflagen einzustellen sei. Unser Mandant war mit diesem Verfahrensausgang natürlich zufrieden.

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