Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unterhaltspflichtverletzung

12. Oktober 2015: Unterhaltspflichtverletzung - Freispruch

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Ehefrau angezeigt, nach der Scheidung keinen Unterhalt an die zwei gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Ehefrau verwies insbesondere darauf, dass unser Mandant Geschäftsführer von über 10 Firmen sei und mehrere Autos fahren würde. Vor dem Familiengericht würde er sein Einkommen verschleiern und deshalb müsse die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Aufgrund dieser Angaben fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei unserem Mandanten statt in welchen zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Ein Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete diese Unterlagen auf.

Es erfolgte schließlich aufgrund dieser Auswertung eine Anklage, in welcher unserem Mandanten vorgeworfen wurde, sich seit 2010 seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.

Im Zwischenverfahren konnte Rechtsanwalt darlegen, dass bereits nach den Ausführungen des Wirtschaftsreferenten fraglich sei, inwieweit unser Mandant von 2010 bis Ende 2012 Einnahmen erzielt habe. Deshalb wurde die Anklage lediglich ab einem Tatzeitraum von Ende 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen. Unser Mandant hatte aber seit Ende 2012 regelmäßige Zahlungen an seine ehemalige Ehefrau oder das Jugendamt gezahlt. In einer zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, diese Zahlungsvorgänge nachzuvollziehen. Da letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant umfassende Zahlungen geleistet hatte, wurde er am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Hierüber war der während des gesamten Verfahrens im Gerichtssaal anwesende Ex-Schwiegervater - im Gegensatz zu unserem Mandanten - nicht erfreut.

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