Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht
21. Mai 2015: Urkundenfälschung durch falsches Siegel auf Kfz-Kennzeichen - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen
Als Halter des Pkw wurde unser Mandant ermittelt, der in der Vergangenheit bereits wiederholt insbesondere wegen Vermögensdelikten zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden war und unter mehrfacher Bewährung stand.
Unser Mandant machte absprachegemäß von seinem Schweigerecht Gebrauch. Rechtsanwalt Dietrich nahm nun Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und wies darauf hin, dass man die Urkundenfälschung unserem Mandanten nicht allein deshalb zurechnen könne, weil er Halter des zugehörigen Pkw sei. Somit musste die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis einstellen.
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