Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung

11. November 2014: Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Freispruch

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm eine Anklage zugestellt worden war. Unserem Mandanten wurde darin vorgeworfen, als Fotograf bei einem Fotoshooting das Model sexuell genötigt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Insbesondere soll er unter Gewaltanwendung das nackte Model genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Hierbei soll er das Model geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Unser Mandant gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei. Insbesondere wollte das Model auch ihre Gewaltphantasien ausleben. In der Hauptverhandlung berief sich Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten auf dessen Schweigerecht. Das Model stellte sich zunächst vor Gericht als unschuldiges Opfer sexueller Übergriffe dar. Erst durch eine konfrontative Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Model die Anzeige aus Geltungssucht erstattet hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Model aufgrund von sexuellen Fotos, die im Zusammenhang mit dem Model standen, in Bedrängnis bringen. Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft hatte das Model noch angegeben, keine Gewaltphantasien zu haben. Erst nach Vorlage der Fotos durch Rechtsanwalt Dietrich wurde ersichtlich, dass dies nicht stimmte. Aufgrund dieser Befragung sah sich das Gericht nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Die Mindeststrafe einer sexuellen Nötigung beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.

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