Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
18. August 2010: Messerstich in den Bauch - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz
Rechtsanwalt Dietrich bat deshalb unseren Mandanten, sich mit ein paar Kleidungsstücken gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich beim Tagesdienst der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten einzufinden. In dem Gespräch mit dem Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich unser Mandant dem Verfahren stellen möchte und bereit sei, in Untersuchungshaft zu gehen. Nach einer längeren Besprechung war die Staatanwaltschaft schließlich bereit, keinen Haftantrag zu stellen. Da sich unser Mandant bei der Staatsanwaltschaft eingefunden hatte, konnte die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Fluchtgefahr ausgehen. Unser Mandant durfte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich das Gericht wieder verlassen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde klar, dass es keine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Lebensgefährtin unseres Mandanten gegeben habe. Unser Mandant hatte diese lediglich vermutet. Aufgrund der schweren Verletzungen verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals mildernde Umstände darlegen. Insbesondere waren mittlerweile fast zwei Jahre vergangen. Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.