Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrraddiebstahl

01. Dezember 2021: Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage bei einem Verdacht auf Fahrraddiebstahl

Unser Mandat wurde von einer Polizeistreife in Berlin Neukölln dabei beobachtet, wie er ein abgeschlossenes Damenfahrrad zunächst näher betrachtet und anschließend davongetragen hatte. Die Beamten hatten unseren Mandanten daraufhin auf den vermeintlichen Fahrraddiebstahl angesprochen. Unser Mandant soll gegenüber den Polizeibeamten angegeben haben, dass es sich nicht um sein Fahrrad handelte und er auch keinen Schlüssel für das Fahrradschloss besitze. Dies hatte zur Folge, dass unser Mandant verdächtigt und auf die Polizeiwache mitgenommen wurde.

Nachdem ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt wurde, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Wie befürchtet, hatte die Amtsanwaltschaft unseren Mandanten wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt und bereits einen Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an das Amtsgericht, in welchem er Zweifel an der Verwertbarkeit der Aussagen unseres Mandanten gegenüber den Polizeibeamten wecken konnte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Hauptverfahren abzulehnen und das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da sich die Amtsanwaltschaft der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich anschloss, konnte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.

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