Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung
01. Juni 2018: Strafverfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Nun beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen diese Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und verfasste dann an die Staatsanwaltschaft einen umfangreichen Schriftsatz mit dem Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Bezugnahme auf einen polnischen Gerichtsbeschluss nachweisen, dass unsere Mandantin zur Alleinerbin ihrer Mutter eingesetzt worden war. Zudem weckte Rechtsanwalt Dietrich begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der polnischen Freunde des Ex-Mannes. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass zumindest nach Aktenlage die zivilrechtlichen Voraussetzungen einer Schenkung nach den Vorschriften des BGB auch nicht nachweislich erfüllt seien. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass zumindest bezüglich der Tatvorwürfe der Verleumdung und der falschen Verdächtigung ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
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