Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung mit Waffen

01. November 2021: Vorwurf der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe - Einstellung mangels Tatnachweises

Im Rahmen einer Auseinandersetzung in Berlin Adlershof soll unser Mandant seine Schreckschusswaffe gezückt, auf einen Zeugen gerichtet und geschossen haben. Die herbeigerufenen Polizeibeamten hatten nach der Festnahme unseres Mandanten und seiner Lebensgefährtin am Ort des Geschehens eine Patronenhülse aufgefunden. Dies soll darauf hingedeutet haben, dass die Waffe im Rahmen der Auseinandersetzung durch unseren Mandanten abgefeuert worden ist. In einer späteren Zeugenvernehmung hatte seine Lebensgefährtin zudem eingeräumt, dass sich unser Mandant mit der Waffe gegen einen Angriff des Zeugen verteidigen wollte. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung mit Waffen ein.

Aus diesem Grund ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Aussagen der Zeugen herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. Er beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich auch erzielen, dass die Aussagen der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei nicht verwertet werden konnten. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher mangels Tatnachweises eingestellt.

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