Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung mit Waffen
01. November 2021: Vorwurf der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe - Einstellung mangels Tatnachweises
Aus diesem Grund ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Aussagen der Zeugen herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. Er beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich auch erzielen, dass die Aussagen der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei nicht verwertet werden konnten. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher mangels Tatnachweises eingestellt.
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