Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
01. Oktober 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde und alles dokumentiert worden war, konnten unsere Mandantin und die Geschädigte vom Tatort entlassen werden. Nachdem unsere Mandantin bezüglich des Vorfalls ein Schreiben der Berliner Polizei erhielt, um sich zu äußern, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und verfasste nach dessen Durchsicht einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, wie sehr unsere Mandantin ihr Verhalten bereue und bemüht ist, ihr Verhalten gegenüber der Geschädigten gut zu machen. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich den Umstand herausarbeiten, dass der für § 229 StGB nötige Strafantrag bloß vorbehalten, nicht jedoch gestellt worden war. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diesen Ausführungen folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
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