Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

01. Oktober 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen einer fahrlässigen Körperverletzung wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. In Berlin-Schöneberg soll unsere Mandantin bei dem Versuch aus ihrem Auto auszusteigen eine andere Person verletzt haben. Diese fuhr aufgrund der angespannten Verkehrslage mit dem Fahrrad zwischen mittlerem und rechtem Fahrstreifen. Als unsere Mandantin, die auf dem rechten Fahrsteifen parkte, aussteigen wollte und dementsprechend die Tür öffnete, konnte die Fahrradfahrerin nicht mehr rechtzeitig reagieren, fuhr in die Autotür und stürzte vom Fahrrad. Dadurch zog sie sich Verletzungen im Schulter- und Kniebereich zu.

Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde und alles dokumentiert worden war, konnten unsere Mandantin und die Geschädigte vom Tatort entlassen werden. Nachdem unsere Mandantin bezüglich des Vorfalls ein Schreiben der Berliner Polizei erhielt, um sich zu äußern, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und verfasste nach dessen Durchsicht einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, wie sehr unsere Mandantin ihr Verhalten bereue und bemüht ist, ihr Verhalten gegenüber der Geschädigten gut zu machen. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich den Umstand herausarbeiten, dass der für § 229 StGB nötige Strafantrag bloß vorbehalten, nicht jedoch gestellt worden war. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diesen Ausführungen folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

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