Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen
02. Februar 2021: Schwarzfahren in 18 Fällen – Einstellung des Strafverfahrens in der Berufung
In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Wie auch schon vor dem Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass sich unsere Mandantin damals in einer schweren Lebensphase befand und ihr erst durch das Ermittlungsverfahren bewusst geworden war, dass ihr Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Zudem lagen einige Fahrten zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung bereits nahezu drei Jahre zurück. Das Landgericht Berlin folgte dem Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage von 900,00 € ein. Unsere Mandantin war froh darüber, sich nach der Einstellung des Strafverfahrens weiterhin als unbestraft bezeichnen zu können.
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