Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

02. Februar 2021: Schwarzfahren in 18 Fällen – Einstellung des Strafverfahrens in der Berufung

Oftmals lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und sich von einer Verurteilung nicht einschüchtern zu lassen. Diese Erfahrung konnte auch unsere Mandantin machen, die in 18 Fällen schwarzgefahren war und daraufhin einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhielt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung wollte das Gericht das Strafverfahren trotz jeglicher Bemühungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht gegen eine Geldauflage einstellen. Stattdessen wurde unsere Mandantin vom Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 €, insgesamt 900,00 €, verurteilt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen das Urteil Berufung ein.

In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Wie auch schon vor dem Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass sich unsere Mandantin damals in einer schweren Lebensphase befand und ihr erst durch das Ermittlungsverfahren bewusst geworden war, dass ihr Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Zudem lagen einige Fahrten zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung bereits nahezu drei Jahre zurück. Das Landgericht Berlin folgte dem Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage von 900,00 € ein. Unsere Mandantin war froh darüber, sich nach der Einstellung des Strafverfahrens weiterhin als unbestraft bezeichnen zu können.

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