Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

02. Juli 2019:: Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung

Mit einer Anklageschrift wegen Ladendiebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Ihr wurde vorgeworfen, über einen Zeitraum von drei Monaten in vier verschiedenen Einkaufsläden Kleidungsstücke entwendet zu haben. Unsere Mandantin wurde bei ihrem dritten Versuch, Kleidung zu entwenden, erwischt.

Nachdem die Polizei hingezogen worden war, gab sie auch noch die vorherigen zwei Taten zu. Kurze Zeit später wurde unsere Mandantin erneut bei dem Versuch, ein Bekleidungsgeschäft ohne vorheriges Bezahlen der Waren zu verlassen, von einem Ladendetektiv gefasst. Insgesamt hatte unsere Mandantin damit Waren im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Nachdem sie das Mandat an Rechtsanwalt Dietrich erteilt hatte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Daher verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Umstände für die Tat unserer Mandantin näher schilderte. Insbesondere ging Rechtsanwalt Dietrich dabei darauf ein, dass unsere Mandantin seit Jahren unter schweren Depressionen leidet. Die Taten seien daher vor diesem Hintergrund zu bewerten. Auch finanzielle Schäden seien den entsprechenden Filialen nicht entstanden. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Leider ohne Erfolg. Es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Problematisch war nämlich, dass in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingestellt worden waren. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich die Umstände vor, die diesen Taten zu Grunde lagen. Dieses Mal erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

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