Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

02. Juli 2021: Diebstahl von 500,00 € - Einstellung in zweiter Verhandlung

Der ehemalige Arbeitgeber hatte unsere Mandantin bei der Polizei in Auerbach angezeigt, weil unsere Mandantin 500,00 € von ihm gestohlen haben soll. Unsere Mandantin soll gegenüber dem Arbeitgeber den Diebstahl eingeräumt und die 500,00 € zurückgezahlt haben. Als weitere Beweismittel benannte der Arbeitgeber eine weitere Mitarbeiterin. Auch gegenüber der Mitarbeiterin soll unsere Mandantin den Diebstahl zugegeben haben. Auch reichte der Arbeitgeber eine Mail ein, in welcher unsere Mandantin sich für den Diebstahl entschuldigt haben soll. Die weitere Arbeitgeberin bestätigte in einer Zeugenvernehmung die Aussagen ihres Arbeitgebers.

Bereits im Ermittlungsverfahren bestritt Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Plauen den Diebstahl. Etwaige Erklärungen hatte unsere Mandantin nur deshalb abgegeben, weil sie so hoffte, ihren Arbeitsplatz zu retten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab, weil offensichtlich unsere Mandantin bereits bei zwei früheren Arbeitgebern in den Verdacht geraten war, Diebstähle begangen zu haben. Deshalb wurde Anklage vor dem Amtsgericht Auerbach erhoben und eine Verhandlung durchgeführt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Auerbach konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals den Sachverhalt darlegen. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den eingetretenen Zeitablauf. Schließlich waren die Staatsanwaltschaft Plauen und das Amtsgericht Auerbach bereit, das Verfahren gegen eine kleine Geldzahlung einzustellen.

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