Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
02. Mai 2021: Vorwurf des Betruges und Schaden in Höhe von 300.000,00 € - Freispruch in der Hauptverhandlung
Aus diesem Grund drohte unserer Mandantin eine erhebliche Freiheitsstrafe. Sie nahm deshalb Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unmittelbar nach Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die umfassende Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Akte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass sich aufgrund des Ermittlungsstandes ein Tatnachweis als schwierig herausstellte. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unsere Mandantin daher auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich keine Angaben. Aus diesem Grund konnte ein Tatnachweis vor Gericht nicht erbracht werden. Unsere Mandantin wurde deshalb, wie von Rechtsanwalt Dietrich beantragt, in der Hauptverhandlung freigesprochen.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.