Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl

05. Juli 2022: Einbruchsdiebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten Anklage wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall erhob, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unser Mandant soll versucht haben, gemeinsam mit einer anderen Person auf ein Firmengelände zu gelangen, um dort Leergut zu stehlen. Hierfür hatten sie bereits die Manchetten des Zaunfeldes entfernt. Beide waren noch auf dem Gehweg vor dem Zaun festgenommen worden und haben den Sachverhalt eingeräumt. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchtem besonders schweren Diebstahls. Der Diebstahl in besonders schwerem Fall ist mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte zunächst darlegen, dass es sich lediglich um einen einfachen Diebstahl handeln kann, da sich die versuchte Tat nur auf eine geringwertige Sache bezog. Rechtsanwalt Dietrich stützte sich in seinem Schriftsatz zudem auf die geringe Schuld unseres Mandanten, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Er wies darauf hin, dass unser Mandant das Firmengelände nicht einmal betreten hatte und die andere Person auch zunächst die alleinige Verantwortung für die Tat übernommen hatte.

Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

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