Referenz
03. Juni 2021: Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung beim Grundstückskauf – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und gab dann eine umfangreiche Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Potsdam ab. In dieser regte er an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass sich unser Mandant und der Verkäufer des Grundstücks zwar auf einen höheren Kaufpreis geeinigt hatten, da der Verkäufer jedoch noch einen Kaufpreis für ein Boot an unseren Mandanten zu zahlen gehabt haben soll, habe man sich darauf geeinigt, die Kaufpreise zu verrechnen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant, der keine rechtlichen Fachkenntnisse hat, lediglich irrtümlich davon ausgegangen war, dass eine solche Aufrechnung bereits vor dem Kaufvertragsschluss über das Grundstück möglich gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
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