Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Vorteilsgewährung

03. März 2021: Vorteilsgewährung in der Ausländerbehörde – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Unsere Mandantin und ihr Ehemann hatten die Ausländerbehörde in Berlin Moabit wegen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aufgesucht. Beim Verlassen des Büros legte unsere Mandantin dem zuständigen Sachbearbeiter einen Umschlag auf den Arbeitsplatz, in welchem sich mehrere hundert Euro befanden. Da dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine strafbare Vorteilsgewährung darstellt, wurde gegen unsere Mandantin eine Strafanzeige erstattet.

Nachdem unsere Mandantin ihre Belehrung als Beschuldigte erhalten hatte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat. Dieser beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste anschließend ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich hatte herausgearbeitet, dass eine etwaige Schuld unserer Mandantin nur gering war und regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage gemäß § 153a StPO einzustellen. Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Übergabe des Geldes an den Sachbearbeiter lediglich einen Ausdruck ihrer Dankbarkeit darstellte. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass solche Gesten der Dankbarkeit in der Heimat der Eheleute sozialtypisch sind. Die Staatsanwaltschaft ließ sich schließlich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.

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