Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

03. Mai 2022: Grafikkarte im Media Markt eingesteckt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach Einspruch gegen Strafbefehl

Unser Mandant hatte auf einem Messestand der Firma Media Markt in Leipzig eine Grafikkarte an sich genommen, ohne diese zu bezahlen. Dabei war er von einem Sicherheitsmitarbeiter beobachtet. Obwohl unser Mandant sich kooperativ verhielt, die Tat einräumte und eine Vertragsstrafe zahlte, wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach Auswertung der Akte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine höhere Geldauflage einzustellen. Dabei verwies er darauf, dass unser Mandant sich zum Tatzeitpunkt in einer extremen beruflichen Belastungssituation befand und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da es sich um eine nicht gerade günstige Grafikkarte gehandelt hatte, war die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie verfasste vielmehr einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Leipzig unterzeichnete. Der Mandant sollte durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich fristgerecht Einspruch ein und nahm nochmal Einsicht in die Ermittlungsakte. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht und trug alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen erneut vor. Das Amtsgericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen und von einer Hauptverhandlung abzusehen. Unser Mandant war erleichtert, dass das Verfahren trotz des Strafbefehls ohne Verurteilung abgeschlossen werden konnte und er weiterhin nicht vorbestraft ist.

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