Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB

04. August 2020: Verfahrenseinstellung gegen Rückgabeverzicht des Computers

Wegen des sensiblen Tatvorwurfs der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB wurde gegen unseren Mandanten von der Staatsanwaltschaft Halle ermittelt. So soll er in Magdeburg über einen kurzen Zeitraum eine Datei, die kinderpornographische Inhalte enthielt, in einem Internet-Netzwerk mehrere Male anderen zum Download angeboten haben. Um die entsprechende Datei zu Beweiszwecken zu sichern, war bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung durch das Amtsgericht Halle angeordnet worden. Dabei wurden mehrere USB-Sticks, SD-Karten und ein Laptop sichergestellt.

Kurz nach dieser Durchsuchung wandte sich unser Mandant zwecks rechtlicher Vertretung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte dann telefonisch die Staatsanwaltschaft Halle. In diesem Telefonat konnte Rechtsanwalt Dietrich die Bereitschaft der Staatsanwalt zu einer Verfahrenseinstellung erreichen, sofern unser Mandant sich mit der Einziehung seines Computers bereiterklären sollte. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierzu ohne Weiteres bereit. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Einziehung des Laptops ein.

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