Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB
04. August 2020: Verfahrenseinstellung gegen Rückgabeverzicht des Computers
Kurz nach dieser Durchsuchung wandte sich unser Mandant zwecks rechtlicher Vertretung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte dann telefonisch die Staatsanwaltschaft Halle. In diesem Telefonat konnte Rechtsanwalt Dietrich die Bereitschaft der Staatsanwalt zu einer Verfahrenseinstellung erreichen, sofern unser Mandant sich mit der Einziehung seines Computers bereiterklären sollte. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierzu ohne Weiteres bereit. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Einziehung des Laptops ein.
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