Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

04. Dezember 2020: Beleidigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil ihm Beleidigung vorgeworfen wurde. Er hatte in Ahrensfelde eine andere Person als „Lügnerin“ und „Miststück“ bezeichnet. Diese Aussagen konnten von mehreren Zeugen wahrgenommen werden. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt im Hinblick auf entlastende Umstände. Zusätzlich wies er unseren Mandanten an, eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt zu erstellen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Darin stellte er glaubhaft dar, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht vorliege. Rechtsanwalt Dietrich rückte dabei die von unserem Mandanten gegenüber der Frau getätigten Aussagen in einen anderen Zusammenhang und verwertete die Stellungnahme unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich ging vor allem auf das vorbelastete Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Frau und einen sich bei unserem Mandanten entwickelten Frustzustand ein. Auch unterstrich Rechtsanwalt Dietrich den Umstand, dass sich unser Mandant bei der Frau bereits unmittelbar nach seiner Aussage entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte diesen Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Unser Mandant war hierüber angesichts einer befürchteten Geldstrafe sehr erfreut.

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