Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl

04. Februar 2019: Einstellung nach Strafbefehl

Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen Nötigung, in dem er zur Zahlung von 450,00 Euro aufgefordert wurde. Anlässlich einer Auseinandersetzung um den gemeinsamen Sohn soll er in der Kita seines Sohnes in Berlin-Neukölln seine Ehefrau beschimpft und ihr gedroht haben.

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass keine neutralen Zeugen für die etwaige Beschimpfung durch unseren Mandanten vorhanden waren. Außerdem bestand zwischen den Eheleuten Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Demnach hatte die Frau unseres Mandanten gute Gründe, diesen falsch zu belasten. Nach Absprache mit unserem Mandanten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich deshalb mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten und trug seine Bedenken vor. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

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