Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. Juli 2019: Verfahrenseinstellung nach Koffer- und Zangenattacke

Weil er mit einem Koffer und einer Zange eine andere Person geschlagen haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant soll in Berlin-Lichtenberg zusammen mit seiner Freundin Sperrmüll vor den Müllraum seines Wohnhauses abgestellt haben, obwohl dies nicht gestattet war. Dies beobachtend, meldete sich daraufhin der unmittelbar am Müllraum wohnende Nachbar zu Wort. Dieser beschwerte sich über das Verhalten unseres Mandanten und forderte ihn dazu auf, den Müll zu entfernen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er ein Foto unseres Mandanten gemacht. Dies soll unseren Mandanten derart provoziert haben, dass er zu der Wohnungstür des Mannes gegangen, geklopft und ihm nach Öffnen der Wohnungstür erst mit einem Koffer für Akkubohrer sowie mit einer Zange auf den Kopf geschlagen haben soll.

Als nächstes kam der Sohn des Nachbarn, der das Geschehen schon vor dem Müllraum beobachtet hatte, hinzu. Auch diesen soll unser Mandant körperlich angegangen haben. Nachdem sich alle Beteiligte wechselseitig bei der Polizei Berlin wegen Körperverletzung angezeigt hatten, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich das Geschehen anders dar. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst aber Akteneinsicht. Hieraus ergingen jedoch lediglich die Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten hervor, die unseren Mandanten belasteten. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen umfangreichen Schriftsatz. Darin wurde zum einen der Sachverhalt klargestellt. Das Geschehen wurde anhand der Zeugenaussagen völlig verzerrt dargestellt. Unser Mandant hatte von seinem Nachbarn lediglich gefordert, die Fotos zu löschen. Darauf hatte der Nachbar sehr aggressiv reagiert und wollte die Wohnungstür in Richtung unseres Mandanten zuschlagen. Hierauf und auch auf die vermeintlichen Verteidigungsversuche des Sohnes hatte unser Mandant schlicht abwehrend reagiert und sich dabei selbst Verletzungen zugezogen. Auch waren dem Geschehen vorausgegangene Beleidigungen des Nachbarn unerwähnt geblieben. Zum anderen regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Den Schilderungen Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren auch ein.

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