Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Schwerbehindertenausweis gefälscht
04. März 2020: Schwerbehindertenausweis gefälscht – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Anschluss daran gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine Stellungnahme ab, in welcher er rechtliche Bedenken erhob. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, dass es sich bei dem vermeintlichen Schwerbehindertenausweis um eine Urkunde handeln würde, da nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Kopie verwendet worden sei. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Beweisschwierigkeiten hin. Entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich wurde deshalb das Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt.
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