Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

04. Mai 2020: Kinderpornographie gemäß § 184b StGB - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Aufgrund eines Hinweises einer amerikanischen Behörde zur Bekämpfung von Internetkriminalität wurde unser Mandant verdächtigt, kinderpornographisches Bildmaterial hochgeladen und damit verbreitet zu haben. So soll er entsprechende Bilder in einem sozialen Netzwerk hochgeladen und für jedermann sichtbar gemacht haben. Der Hinweis wurde von der Zentralstelle für Internetkriminalität in Gießen an die zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus, die umgehend die Ermittlungen aufnahm, weitergeleitet. Festgestellt werden konnte im Zuge der Ermittlungen, dass der Account, von dem aus die Bilder hochgeladen worden waren, unserem Mandanten zuzuordnen sei. Um das entsprechende Bildmaterial aufzufinden, wurde ein Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Cottbus beschlossen.

Unser in Brandenburg lebender Mandant war sehr überrascht, als Polizeibeamte dann vor seiner Haustür standen. Bei der Durchsuchung wurden sowohl ein Router als auch ein Laptop sichergestellt. Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung und Beantragung der Akteneinsicht wertete Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich aus. Dabei kamen ihm angesichts der Auswertungsergebnisse von Laptop und Router Zweifel, ob die unserem Mandanten vorgeworfene Handlung von ihm begangen worden war. Vielmehr hätte die Tat auch von einem vorherigen Besitzer begangen worden sein können, da der beschlagnahmte Rechner sehr alt sei. Von daher könne auch ein Fall der Verjährung vorliegen. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Cottbus teilte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken mit. Auch gab er zu bedenken, dass unser Mandant selbst sehr an der Aufklärung interessiert sei, da er ein Konto des entsprechenden sozialen Mediums nicht nutze. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesicht des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen - insbesondere in seinem sozialen Umfeld - war unser Mandant über das Ergebnis sehr erleichtert.

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