Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

04. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweises eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, nachdem beim Beladen eines Firmenwagens das dahinterstehende Fahrzeug im Frontbereich beschädigt worden sein soll. Eine Zeugin hatte gesehen, wie ein Firmenwagen der Firma unserer Mandantin vor dem beschädigten Fahrzeug geparkt hatte. Die Firma unserer Mandantin hatte unsere Mandantin daraufhin als Fahrerin dieses Firmenwagens benannt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Nachdem unserer Mandantin die Vorladung als Beschuldigte zugestellt wurde, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte in einem Schriftsatz für eine Einstellung des Verfahrens. Er trug insbesondere vor, dass unsere Mandantin vormittags vor dem Auto geparkt hatte, der Halter des beschädigten Fahrzeugs den Schaden allerdings erst am Abend bemerkt hat und somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt ereignet hat. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Halter des beschädigten Fahrzeugs selbst angegeben hatte, dass er sein Auto nachmittags umgeparkt hatte und ihm Schäden hierbei noch nicht aufgefallen waren. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

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