Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

12. Oktober 2022: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Nach einem Unfall im Straßenverkehr wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Beim Abbiegen war ihm ein Mann auf einem S-Pedelec in die Beifahrertür gefahren und hatte sich bei dem Sturz nicht unerheblich verletzt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Dies begründete er damit, dass nicht unserem Mandanten, sondern dem Fahrer des S-Pedelecs ein erheblicher Sorgfaltspflichtverstoß zu machen war. Der Fahrer des S-Pedelecs war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte die Helmpflicht missachtet. Zudem hatte er nicht die Straße, sondern den Fahrradweg genutzt. Da S-Pedelecs über eine Motorunterstützung verfügen und bis zu 45 km/h schnell fahren, werden sie als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen dementsprechend nur auf der Straße gefahren werden. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

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