Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug

04. Oktober 2022: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin soll beim Ausparken eines Transporters ein stehendes Fahrzeug berührt haben, wodurch dieses beschädigt worden sein soll. Aufmerksame Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Transporters notiert und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein, in dessen Verlauf ihr auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

Da sie auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen war, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Beim Durcharbeiten der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass das Gericht von einem zu hohen Schaden an dem parkenden Auto ausgegangen war. Es hätte unserer Mandantin die Fahrerlaubnis also nicht entziehen dürfen. Zudem war nach der Akte nicht klar, ob die festgestellten Schäden an den Fahrzeugen überhaupt von einer Kollision hätten kommen können. Beide Fahrzeuge waren bereits einige Jahre alt und wiesen eine Reihe von Vorschäden auf.

In einem umfangreichen Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, das Verfahren einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich in Aussicht stellte, bei einer Einstellung des Verfahrens auf Entschädigungsansprüche wegen der rechtswidrigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, folgte das Gericht seinem Antrag und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage ein. Zudem erhielt unsere Mandantin nur wenige Tage danach ihren Führerschein zurück.

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