Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung

Nachdem unser Mandant als Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus angestellt wurde, sichtete die Leitstelle des Kaufhauses die Aufnahmen der Videokameras, da es zu Warenfehlbeständen gekommen war. Auf diesen hat man unseren Mandanten gesehen haben, wie er mit leeren Taschen in die Geschäfte des Kaufhauses ging und anschließend mit gefüllten Taschen das Geschäft verließ. Als er anschließend mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, räumte er ein, Artikel in einem Wert von ca. 15.000,00 € aus dem Kaufhaus entwendet zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten diverse hochwertige Bekleidungsgegenstände aufgefunden werden. Der Wert der Waren belief sich dabei auf mehrere Tausend Euro.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.

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