Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

05. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei öffentlichem Geschlechtsverkehr

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft suchte unsere Mandantin Ende 2017 die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde ihr darin vorgeworfen, ein öffentliches Ärgernis erregt zu haben. So soll sie im Frühjahr 2017 in einem Park in Hamburg-Altona-Altstadt zusammen mit einer anderen Person morgens für eine längere Zeit Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Zwischenzeitlich völlig unbekleidet sollen sie den Geschlechtsverkehr vor einem Restaurant vollzogen haben. Ringsherum befinden sich zudem mehrere Wohnhäuser. Die Gäste des Restaurants hatten sich an dem Treiben gestört. Teilweise mussten diese ihren Kindern die Augen zuhalten. Ein Hinweis einer der Kellnerinnen das Verhalten zu beenden, soll bei unserer Mandantin kein Gehör gefunden haben. Daneben belasteten noch zwei weitere Zeugen unsere Mandantin durch ihre Aussagen. Beide konnten von ihren jeweiligen Wohnungen heraus das Geschehen beobachten und fühlten sich dadurch beim Frühstück gestört. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Dieser entnahm Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unsere Mandantin und ihr Partner zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert waren und nicht realisiert hatten, wie ihr Liebesspiel auf Außenstehende gewirkt haben muss. In einem umfassenden Schriftsatz arbeitete Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt heraus. Zusätzlich ging er auf die persönlichen Umstände unserer Mandantin ein, die zu ihrem Verhalten an diesem Tag geführt hatten. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der erstmalige Konsum von Alkohol, nach einer Zeit, in der unsere Mandantin vor allem finanzielle und psychische Probleme belastet hatten. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber dem Amtsgericht Hamburg an, das Verfahren gegen eine geringe Geldstrafe einzustellen. Mit Erfolg.

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