Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

05. Juni. 2018: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG wegen Verteilen von Haschkeksen – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 18-jähriger Mandant soll gemeinsam mit einem Klassenkameraden auf einer Geburtstagsparty in Berlin-Mitte Haschkekse an andere Partygäste verteilt haben. Einige Gäste litten später an starker Übelkeit und Atemnot, ein anderer Schüler kollabierte und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Weil unser Mandant für das Auftreten dieser Symptome verantwortlich gemacht und durch die Aussagen der Partygäste zudem stark belastet wurde, leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG ein. Darüber hinaus wurde unser Mandant von der Schule suspendiert. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Rechtsanwalt in seiner Nähe mit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren, doch wurde dann bereits nach kurzer Zeit Anklage erhoben.

Nun beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich sofort beim Amtsgericht als Strafverteidiger unseres Mandanten und forderte Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich nahm in seinem Schriftsatz auf die Ermittlungsergebnisse in den Akten Bezug und konnte tatsächliche und rechtliche Aspekte herausarbeiten, die Zweifel am Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts gegen unseren Mandanten begründeten. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich auf Fehler in der Anklageschrift aufmerksam. Das Gericht ließ die Anklage dennoch zur Hauptverhandlung zu, signalisierte aber in Bezug auf den Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht mehr von einer allzu schweren Verurteilung ausgehen würde. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter machte Rechtsanwalt Dietrich dann noch einmal sämtliche zugunsten unseres Mandanten zu berücksichtigenden Umstände deutlich, zeigte Widersprüche in den Zeugenaussagen auf und konnte schließlich die Tatvorwürfe erheblich entkräften. Rechtsanwalt Dietrich erreichte auf diese Weise, dass das Strafverfahren schließlich in der Hauptverhandlung ohne Auflagen eingestellt wurde. Unser Mandant war erleichtert, dass dadurch auch eine Eintragung in das Erziehungsregister verhindert wurde.

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