Referenz
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
05. März 2024: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen und Videomaterial aus und erkannte auf diesem Wege, dass ein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nicht gegeben war. Diese Bedenken teile Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Rechtsanwalt Dietrich legte hierfür argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass ein Tatnachweis nicht vorlag. In diesem Zusammenhang entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zudem zahlreiche Zeugenaussagen und untermauerte diese mit diversen Beweisen.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
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