Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.

Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass nach der Ermittlungsakte Zweifel an einer gefährlichen Körperverletzung bestünden, man vielmehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen müsste. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas meinem Mandanten versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Rechtsanwalt Dietrich regte an, dass Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Entgegen der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl, in welchem gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt worden ist. Sechs Monate ist die Mindeststrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten, ob es sinnvoll sei, dass Rechtsanwalt Dietrich an der dann angesetzten Hauptverhandlung in Düsseldorf teilnimmt. Unserem Mandanten war es wichtig, dass ihn trotz der höheren Kosten Rechtsanwalt Dietrich zur Verhandlung begleitet. Vor Aufruf der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Gericht war entgegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereit, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich zunächst weiterhin. In den dann durchgeführten Zeugenvernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass tatsächlich nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht käme, da nicht nachweisbar sei, dass unser Mandant das Glas mit Absicht auf die Geschädigte geworfen hatte. Unser Mandant entschuldigte sich dann noch im Gerichtssaal bei der Geschädigten und bot an, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war deshalb schließlich doch noch bereit, das Verfahren einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

 

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