Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
06. Juni 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Aktenansicht. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dabei wies er darauf hin, dass das Zimmer unseres Mandanten nicht abgeschlossen war und einer der Mitbewohner oder Gäste, das Cannabis dort deponiert haben kann. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Sporttasche mit dem Cannabis nicht so wie vom Polizeibeamten beschrieben, aufgefunden werden konnte und zeigte das anhand eines Bildes des Zimmers unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.
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