Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

06. Mai 2019: Freispruch bei Diebstahl trotz Vorstrafen und doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin ist bereits 15 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In der Vergangenheit hatte unsere Mandantin mehrere Bewährungsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Aktuell stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Sie soll von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden sein, wie sie das Kaufhaus einer Modekette in Berlin Steglitz mit einem zuvor nicht bezahlten Kleidungsartikel verließ. Sie wurde daraufhin vor dem Laden vom Detektiv angesprochen. Anschließend wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt wurde, nahm er zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin zur Tatzeit unter einem Migräneanfall litt. Aufgrund der daraus resultierenden Übelkeit hatte unsere Mandantin das Kaufhaus verlassen, ohne in diesem Moment an die mitgeführten Kleidungsartikel in ihrer Tasche zu denken. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin das Kaufhaus nur aufgrund dieser körperlichen Ausnahmesituation mit der unbezahlten Ware verlassen hatte. Da die Beobachtungen des Ladendetektivs schon vor einem langen Zeitraum aufgestellt wurden, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Glaubwürdigkeit dieser entkräften.

Auch nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung von weiteren Ladendetektiven und Sicherheitsmitarbeitern, konnte die Einlassung nicht bestätigt werden. Deshalb beantrage die Amtsanwaltschaft Berlin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer drauf hin, dass letztlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass unsere Mandantin die Ware nachträglich bezahlen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch sein Plädoyer das Amtsgericht überzeugen und unsere Mandantin wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

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