Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

06. September 2022: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz - gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts zu Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten und ohne Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio gearbeitet zu haben. Unser Mandant sollte deshalb durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte vom Gericht an. Er besprach die Akte mit unserem Mandanten und gab eine umfangreiche Stellungnahme beim Amtsgericht ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Tatvorwürfe. Unser Mandant hatte nicht entgeltlich und dauerhaft in dem Nagelstudio gearbeitet, sondern lediglich spontan bei einer Kundin ausgeholfen. Die Inhaberin des Nagelstudios war eine gute Freundin unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte damit einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz an. Er verwies darauf, dass eine Gefälligkeit keine unerlaubte Erwerbstätigkeit darstellt und somit keine Straftat vorliegen würde. Zudem war unser Mandant bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Mit all diesen Argumenten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.

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