Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Falschaussage

07. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Falschaussage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, falsche Aussagen bezüglich seines alten Arbeitgebers getätigt zu haben. So soll er in einem arbeitsrechtlichen Prozess wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein ehemaliger Arbeitgeber damit gedroht habe, ihn umzubringen. Der ehemalige Arbeitgeber erstattete daraufhin Anzeige wegen Falschaussage gegen unseren Mandanten. Dagegen versuchte sich unser Mandant zunächst mithilfe eines anderen Rechtsbeistands zur Wehr zu setzen. Da dies leider erfolglos blieb, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte ergab sich für Rechtsanwalt Dietrich ein anderes Bild. Zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war es gekommen, weil unserem Mandanten gekündigt worden war. Dieser hatte sich geweigert, ein seinen Arbeitgeber entlastendes Bestätigungsschreiben gegenzuzeichnen. Diese Handlung hätte gegen die Gerechtigkeitsüberzeugungen unseres Mandanten gesprochen. Nachdem unser Mandant dazu noch genötigt worden war, drohte sein Arbeitgeber damit, ihn umzubringen. Als finalen Schritt wurde unserem Mandanten gekündigt. Belastend war für unseren Mandanten insbesondere, dass das Kündigungsgespräch von zwei Zeugen beobachtet worden sein soll. Diese hatten angegeben, dass sich unser Mandant sehr über die Kündigung aufgeregt haben soll und umgekehrt seinem Arbeitgeber mit Konsequenzen gedroht haben soll. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtig und beantragte den Erlass des von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Strafbefehls (das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen) abzulehnen. Das Ermittlungsverfahren stützte sich allein auf die Aussagen des ehemaligen Arbeitgebers und der Zeugen. Insbesondere die Zeugenaussagen fielen Rechtsanwalt Dietrich auf. Beide Zeugen waren zu fraglichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen und hätten das Gespräch nicht mitbekommen können. Zudem glichen sich die Aussagen in Form und Inhalt zu stark, sodass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten inszeniert worden war. Auch die Verhaltensweise des alten Arbeitgebers im arbeitsrechtlichen Verfahren sprach gegen das vorgeworfene Verhalten unseres Mandanten. Hier war nicht versucht worden, das Geschehen abschließend und vollständig aufzuklären. Stattdessen kam der Arbeitgeber unserem Mandanten großzügig entgegen, um eigene vermeintliche Belastungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Tiergarten konnten der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte daher das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da ihn beide Verfahren doch sehr belastet hatten.

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