Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
07. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin überzeugte Rechtswalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Hierfür legte er zunächst ausführlich die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Darüber hinaus entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Beweise zu Lasten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
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