Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren, weil er gemeinsam mit einem Bekannten eine Cannabisplantage in einer Wohnung betrieben haben soll. Bei der Durchsuchung fand die Polizei zahlreiche Cannabispflanzen und eine Pistole. Der strafrechtliche Tatvorwurf lautete auf gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe. Gemäß § 30a Abs. 2 BtMG liegt die entsprechende Strafdrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Unser Mandant war bereits mehrfach vorbestraft und stand unter Bewährung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Im Falle einer Verurteilung drohte unserem Mandanten eine empfindliche Freiheitsstrafe.

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.

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