Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

07. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens und lediglich Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 €

Gegen unseren Mandanten war von der Polizei Berlin wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Unser Mandant hatte in Berlin-Kreuzberg die Fahrertür seines Autos geöffnet. Gegen die geöffnete Fahrertür war dann ein Radfahrer gefahren und hatte sich durch den Aufprall verletzt. Sodann wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eröffnet. Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. 

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sofort mit der in diesem Fall zuständigen Amtsanwaltschaft Berlin in Kontakt. In einem Gespräch mit der Oberamtsanwältin konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweis erreichen. Weil aber auch der Verdacht bestand, dass unser Mandant durch sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte, wurde der Fall zusätzlich an die Bußgeldstelle abgegeben. Rechtsanwalt Dietrich rief daher bei dem zuständigen Sachbearbeiter an und erörterte mit diesem die bestehende Sachlage. Durch das persönliche Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass gegen unseren Mandanten lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € erhoben wurde. Über diesen insgesamt unproblematischen Ausgang des Verfahrens war unser Mandant erleichtert und Rechtsanwalt Dietrich gegenüber sehr dankbar.

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