Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren
07. Oktober 2020: Schwarzfahren – Verfahrenseinstellung trotz mehrerer Vorstrafen
Unser Mandant nahm deshalb Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich regte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Er verwies darin auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten bei den Fahrausweiskontrollen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant bereits durch das Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gewarnt ist. Die Staatsanwaltschaft München stimmte dem zu und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er andernfalls eine weitere Eintragung ins Führungszeugnis erhalten hätte.
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