Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

08. April 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant hatte in Berlin Mitte ausgiebig gefeiert und wollte sich danach mit einem Taxi nach Hause fahren lassen. Aus unerklärlichem Grunde entwickelte sich im Taxi ein aggressives Gespräch zwischen dem Taxifahrer und unserem Mandanten. Plötzlich zog unser Mandant ein Messer und machte eine zielgerichtete Stichbewegung in Richtung des Kopfes des Taxifahrers. Der Taxifahrer bremste deshalb stark ab und machte eine Lenkbewegung. Hierdurch konnte er eine Verletzung verhindern. Nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam schlug unser Mandant weiter auf den Taxifahrer ein. Erst beim Eintreffen der Polizei versuchte er davon zu laufen, wurde jedoch von der Polizei überwältigt und festgenommen.

Auch nach der Festnahme schlug und trat unser Mandant gegen die Polizeibeamten. Er verhielt sich auch bei der Blutentnahme renitent, so dass er am Bett fixiert werden musste. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Einige Tage nach dem Vorfall beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus und besprach im Anschluss das mögliche Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant bisher nicht vorbestraft und am Tattag erheblich alkoholisiert gewesen sei. Trotz dieser Umstände wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen. Vielmehr bot sie die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlswege an. Es wurde deshalb Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe von lediglich 100 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung beträgt grundsätzlich 6 Monate Freiheitsstrafe. Aber auch die Geldstrafe hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis geführt. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Im Anschluss daran besprach er den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich wies abermals darauf hin, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten handeln würde. Zunächst stellte die Richterin nur eine Reduzierung der Geldstrafe in Aussicht, sodass diese nicht mit in ein Führungszeugnis aufgenommen worden wäre. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten auf die Verhandlung vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Der Betrag war noch deutlich niedriger als die Geldstrafe. Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist auch nicht erfolgt. 

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