Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungsdiebstahl

09. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlverdachts ermittelte die Polizei Berlin gegen unseren Mandanten. Er soll in Berlin-Heinersdorf eine hohe Summe an Bargeld aus der Wohnung seiner Nachbarin entwendet haben, als diese wegen eines Friedhofbesuches abwesend war. Die Nachbarin bemerkte den Verlust ihres Bargeldes nach ihrer Rückkehr sofort. Da außer unserem Mandanten niemand von ihrem Ausflug wusste, unser Mandant als Vertrauensperson als einziger einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung hatte und Einbruchspuren gänzlich fehlten, machte die Nachbarin unseren Mandanten für das Fehlen ihres Geldes verantwortlich und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Unser Mandant, der seine Nachbarin seit mehreren Jahrzehnten kennt, war über die Anschuldigung und die entsprechende Beschuldigtenvorladung dementsprechend enttäuscht, machte jedoch umfassende Aussagen bei der Polizei. Zusätzlich beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte gewissenhaft aus und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis beantragte. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation auf den Umstand, dass unser Mandant keinerlei Kenntnis von dem Bargeld und der Sammelleidenschaft seiner Nachbarin hatte. Weiterhin entkräftete er den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten dadurch, dass tatsächliche Feststellungen, wie zum Beispiel aufgefundenes Geld, fehlten. Auch erschien fragwürdig, dass die Nachbarin unseren Mandanten erst einige Zeit, nachdem sie den vermeintlichen Diebstahl entdeckt hatte, anzeigte. Da die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen konnte, stellte sie das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, mangels Tatnachweis ein.

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