Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. Juni 2021: Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetruges – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von über 2.000,00 € wegen Betruges erlassen. Unser Mandant soll es unterlassen haben, der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit mitzuteilen. Hierdurch soll er einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von beinahe 2.500,00 € erlangt haben. Deshalb hat   unser Mandant  Rechtsanwalt Dietrich  mit seiner Verteidigung beauftragt.

Rechtsanwalt Dietrich hat nach seiner Mandatierung zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass unser Mandant davon ausgegangen sei, seiner Mitteilungspflicht nachgekommen zu sein. Bei der Staatsanwaltschaft bestanden daran allerdings noch Zweifel, sodass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente erneut glaubhaft vortragen. Er machte so deutlich, dass es unserem Mandanten nicht darauf angekommen war, unrechtmäßiges Arbeitslosengeld zu erhalten. Dem stimmte das Gericht zu und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Die Geldauflage für die Einstellung des Verfahrens lag zudem deutlich unter der in dem Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe.

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