Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
10. Mai 2019: Diebstahl durch eine Pflegedienstmitarbeiterin - Einstellung in Hauptverhandlung
Als Mitarbeiterin des Pflegedienstes muss unsere Mandantin regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so dass sich unsere Mandantin eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht erlauben konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben dem Patienten hatte auch der Arbeitgeber unsere Mandantin belastet. Insbesondere hatte er angegeben, dass bereits andere Patienten sich bei ihm wegen angeblich abhanden gekommener Gegenstände über unsere Mandantin beschwert haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Patienten konfrontativ befragen, so dass nicht mehr sicher war, ob unsere Mandantin als Einzige Zugriff auf die Wertgegenstände gehabt habe. Deshalb waren schließlich das Amtsgericht und die Staatanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen. Hierdurch konnte ein Eintrag im Bundeszentralregister verhindert werden.
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