Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelte. Er soll eine andere Fahrradfahrerin auf einer Fahrradstraße überholt haben, wobei sich die Fahrradfahrer berührten, und beide stürzten. Die andere Fahrradfahrerin soll sich dadurch verletzt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.

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