Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz

10. November 2020: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz – Einstellung wegen geringer Schuld

Mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserer Mandantin wurde darin vorgeworfen, in Berlin-Prenzlauer Berg eine andere Person ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild in eine Messenger-Gruppe gestellt zu haben. Die fotografierte Person erfuhr von diesem Einstellen durch einen Bekannten. Umgehend erstattete sie daher Anzeige gegen unsere Mandantin.

Unsere Mandantin erschien bei der Polizei Berlin, nachdem sie eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, und machte umfassende Aussagen zum Tatvorwurf. Insbesondere gab sie zu, Bilder gemacht und diese in die Gruppe gestellt zu haben. Ihrer Meinung handelte es sich bei ihrer Tat um ein legitimes Mittel, um die Identität der anderen Hundehalterin zu ermitteln. Umso überraschter war sie, als sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt. Nachdem sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragte hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In einem wenig später aufgesetzten Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren wegen geringer Schuld und mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich bezweifelte dabei ausführlich, dass der Tatbestand aus dem Kunsturhebergesetzt erfüllt sei. Dazu ließ er sich umfassend zu den Fragen ein, ob ein öffentliches „Zur-Schauen-Stellen“ vorliege und ob das Fotografieren ein probates Mittel darstelle, seine Rechte und Interessen zu wahren. Hintergrund war, dass der Hund unserer Mandantin von dem Hund der anderen Person verletzt worden war. Unsere Mandantin stellte die andere Hundehalterin zur Rede. Diese nahm allerdings die Flucht auf. Auch unsere Mandantin selbst wurde verletzt, nachdem sie versuchte hatte, die Flucht der anderen Person zu unterbinden. Zudem betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandantin während der gesamten Verfahrensdauer. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

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